Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, der kann das entweder auf eigene Faust machen oder aber mithilfe von einem Makler. Jede dieser Methoden hat ihre Vor- und Nachteile. Doch grundsätzlich gilt, dass der Einsatz von einem Makler schwer zu umgehen ist, wenn man auf der Suche nach einer Wohnung in hochwertiger Lage ist, wo Preis und Ausstattung ebenso hochwertig sind.
Die Wohnungssuche auf eigene Faust
Zumeist beginnt die Suche nach einer Wohnung im Internet in den gängigen Immobilienportalen. Hier liegt der Vorteil in der Suchmaske, in die man passgenau alle Vorgaben eingeben kann, wie Lage, Preis und Ausstattung der gesuchten Immobilie.
Private Anbieter inserieren zumeist nach Feierabend und somit sollte man die Portale in kürzeren Abständen auf neue Wohnungsangebote überprüfen. Viele Seiten bieten für diesen Zweck auch einen E-Mail Benachrichtigungsdienst. Aber hier ist auch Vorsicht geboten., denn nicht jedes Angebot ist seriös. So sollte man Misstrauen walten lassen, wenn eine Vorabkaution gefordert wird beispielsweise.
Auf diesen Weg werden viele Wohnungen vermietet und dennoch gibt es auch genügend Vermieter, die auch in der Tages- und Wochenzeitung eine Anzeige schalten. Hier lohnt es sich vor allem am Samstag früh in den Startlöchern zu stehen und die Annoncen durchzusehen.
Eine weitere Alternative sind Initativbewerbungen bei Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen oder auch Wohnungsbaugesellschaften. Diese können durchaus mit Erfolg gekrönt sein. Eine letzte Möglichkeit ist es, sich im Freundes- und Bekanntenkreis umzuhören und seinen Mietwunsch mitzuteilen.
Eine neue Wohnung über den Makler finden
Mit einem Makler ist die Suche nach einer neuen Wohnung sicherlich leichter und es werden durchaus Wohnungen angeboten, die man nur mithilfe von einem Makler anmieten kann. Allerdings verlangt der Makler für seine Dienste eine Provision, die in der Regel 2 Monatsmieten beträgt, sofern es zum Abschluss eines Mietvertrages kommt.
Ein privater Anbieter darf diese Provision nicht fordern. Oftmals hat der Vermieter mit dem Makler einen bindenden Vertrag geschlossen und das bedeutet, dass die Provisionszahlung nicht umgangen werden kann.