Oftmals sind Hausbesitzer der Ansicht, wenn Sie ihr Haus modernisieren oder sanieren, das sei reine Privatsache. Doch weit gefehlt, das stimmt nur teilweise, für manche Arten von Sanierung gibt es doch einige Regelungen, die es zu beachten gilt. Gewisse Bauvorhaben verlangen eine Baugenehmigung, ist diese nicht erteilt, darf das Vorhaben nicht umgesetzt werden.
Besitzt oder erwirbt man ein älteres Haus, muss früher oder später meistens saniert werden. Das schreibt die sogenannte Energieeinsparverordnung vor, wird diese außer Acht gelassen, drohen empfindliche Bußgelder. Oft ist es Pflicht, dass bei älteren Häusern die Heizanlage erneuert werden muss, das trifft dann zu, wenn die Heizanlage älter als 30 Jahre ist. Nicht selten kommt es auch vor, dass die Fenster erneuert und eine Wärmedämmung angebracht werden muss. Wer solche Aktionen plant, der sollte sich bereits vorab informieren, ob für die eine oder andere Renovierung eine Baugenehmigung notwendig ist.
Bauvorschriften, nicht überall gleich
In zahlreichen Fällen ist es der Fall, dass bauliche Veränderungen oder Sanierungen einer Baugenehmigung bedürfen. Das können unter anderem die Gestaltung oder der Umbau eines Gebäudes sein, oder bauliche Veränderungen, was den Schall- und Brandschutz betrifft. Um auf Nummer sicher zu gehen, ob dafür eine Genehmigung notwendig ist, sollte man sich beim zuständigen Bauamt erkundigen. So eine Anfrage sollte sinngemäß immer vor Beginn einer Baumaßnahme erfolgen, denn nur dann kann man sicher sein, ob eine solche benötigt wird.
Generelle Regelungen diesbezüglich gibt es nicht, da die Bauvorschriften von Bundesland zu Bundesland, und von Stadt zu Stadt verschieden sind.
Sanierung Innen- und Außenbereich
Während es im Innenbereich fast ausnahmslos Privatsache ist, welches Material für Renovierungsarbeiten eingesetzt werden, so ist das im Außenbereich nicht ganz so eindeutig. Im Inneren des Hauses kann der Besitzer zum Beispiel selbst entscheiden, welche Fliesen und welche Wandfarbe verwendet werden. Genauso kann er entscheiden, welche Art Heizanlage eingebaut oder welche Fenster montiert werden.
Ganz anders verhält sich das im Außenbereich eines Hauses, hier regelt eine sogenannte Gestaltungssatzung wie Fenster und Türen auszusehen haben, welche Materialien für die Fassade in Frage kommen und welche Dachform infrage kommt. Es gibt in einigen Gemeinden sogar Baupläne, die besagen wie ein Anwesen bebaut werden darf.
Damit Hausbesitzer hier einen genauen Einblick über sämtliche Verordnungen gewinnen können, wäre es sinnvoll eine geplante Gebäude-Sanierung mit der Baubehörde vor Ort abzustimmen. Nur so steht man auf der sicheren Seite und braucht keine Angst vor bösen Überraschungen zu haben. Außerdem schont es den Geldbeutel und die Nerven.