Jedes Jahr muss fast jeder deutsche Bürger seine Steuerklärung beim Finanzamt abgeben, ganz gleich, ob diese Erklärung selbst angefertigt oder von einem Steuerberater erstellt wird. Die Abgabe ist aber hierbei oft Pflicht, aber für viele Menschen ist die Erstellung der jährlichen Steuerklärung ein Graus.
Was auch nicht wunderlich ist, denn es müssen zahlreiche Formulare richtig ausgefüllt werden und weiterhin sollten vorab Belege, Quittungen oder Bescheinigungen gesammelt werden.
Dennoch sollte man aber beachten, dass sich all dieser Aufwand definitiv lohnen kann. Welche Ausgaben man im Einzelnen steuerlich geltend machen kann, erfahren Sie in den nachfolgenden Zeilen. Besser noch, fragen Sie einen Steuerberater.
Fahrkosten richtig steuerlich geltend machen!
Fahrkosten lassen sich über die Werbungskosten steuerlich geltend machen. Hierbei werden sogar 30 Cent ab jedem Kilometer berechnet. Gerade für Arbeitnehmer, die viel arbeitstechnisch unterwegs sind, kann sich die Rückholung der Fahrkosten über die Steuererklärung lohnen.
Auch Kosten für das eigene Arbeitszimmer können bei der Steuererklärung aufgeführt werden. Allerdings müssen hierbei einige Bestimmungen beachtet werden, maximal lassen sich 1.250 Euro im Jahr absetzen. Auch Versicherungen können ausgeführt werden. So kann man unter anderem die Kosten für die Pflegeversicherung, Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen.
Sollten Sie über eine doppelte Haushaltsführung verfügen, da Sie einfach eine Zweitwohnung aufgrund des Jobs anmieten mussten. Auch hier bekommen Sie Kosten für die Miete und für die Nebenkosten wieder.
Kosten für Kindereinrichtungen lassen sich steuerlich geltend machen
Sollte sich Ihr Kind bei einer Tagesmutter befinden oder auch in einer Einrichtung, dann lassen sich über Sonderausgaben bis zu zwei Drittel der Ausgaben steuerlich absetzen. Es können sogar Kosten geltend gemacht werden, wenn hier nur ein Elternteil arbeiten geht. Ausgaben können bis zum 14. Lebensjahr des Kindes steuerlich abgesetzt werden. Geben Sie auch Ausgaben an, wenn Ihr Kind bereits volljährig ist und eine Ausbildung macht. Hier lassen sich auf jeden Fall einige Euro einsparen.
Geben Sie bei der Steuererklärung haushaltsnahe Dienstleistungen an
Unter anderem können bei der Steuererklärung Kosten für die Putzfrau, den Handwerker, den Schornsteinfeger oder auch für den Pflegedienst geltend gemacht werden. Bis zu 6.000 Euro können abgesetzt werden. Gerne werden die haushaltsnahen Dienstleistungen auf der Steuererklärung vergessen, aber gerade hier kann man vom Finanzamt profitieren.