Ein Umzug ist immer ein aufregendes Erlebnis, das nicht selten einen völlig neuen Lebensabschnitt einläutet. Doch ein Umzug kostet auch immer Geld. Umzugskartons müssen bezahlt und Helfer engagiert werden. Dazu kommen oftmals noch neue Möbel, mit denen man sich das neue Zuhause verschönern will. Da ist man meist froh, wenn sich Sparpotential ergibt. Und das tut es manchmal an ganz unerwarteter Stelle. Denn von der sogenannten Mietkautionsbürgschaft haben noch nicht viele Mieter gehört, dabei bietet gerade sie die Möglichkeit, auch bei einem Umzug liquide zu bleiben und so den ein oder anderen Euro mehr für Möbel und Dekoration übrig zu haben.
Eine Kaution ist meist unerlässlich
Fast jeder Mieter muss damit rechnen, eine Kaution als Sicherheit an den Vermieter zu zahlen. Durch diese soll sichergestellt werden, dass der Vermieter nicht auf etwaigen Schäden nach dem Auszug des Mieters sitzenbleibt. Die Höhe der Kaution variiert, liegt jedoch meist bei mehreren Hundert Euro. Der Mieter erhält die Kaution nach dem Auszug zwar zurück, sollte kein Grund zur Zurückbehaltung bestehen, doch manch ein Vermieter lässt sich damit durchaus Zeit.
Dies ist ärgerlich, befindet man sich doch meist schon wieder in einem Umzugsprozess und muss bei dem neuen Mieter schon wieder eine Kaution hinterlegen. Da erweist es sich doch mehr als praktisch, dass es die Bürgschaft für die Mietkaution gibt. Hierfür kann man sich an spezielle Gesellschaften wenden, die quasi für den Mieter bürgen, sollte es tatsächlich zu Schäden an der Mietsache kommen.
Die Mietkautionsbürgschaft ist durchaus einen Blick wert
Diese Leistung ist natürlich auch nicht völlig umsonst. Vielmehr leisten Mieter Zahlungen an die Gesellschaft, die für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses bestehen. Wie hoch diese Zahlungen ausfallen, hängt von der jeweiligen Gesellschaft ab. Das erstbeste Angebot sollte man daher nicht annehmen, sondern sich zuvor die Zeit nehmen, die verschiedenen Tarife zu vergleichen. Das Geld, das an die Gesellschaft gezahlt wird, erhält man als Mieter jedoch nicht zurück. Zudem muss eine solche Mietkautionsbürgschaft zunächst mit dem Vermieter abgesprochen werden, da dieser laut BGB einen Anspruch auf eine Barkaution hat.
Der Vorteil einer solchen Bürgschaft ist, dass der Mieter die Mietkautionssumme einbehalten kann. Er muss also nicht direkt beim Umzug eine höhere Summe abgeben, sondern kann jährlich einen geringen Betrag an den Dienstleister zahlen. Zudem wird dadurch verhindert, dass es zu einer unberechtigten Verwendung der Kaution kommt. Es lassen sich auch spezielle Mietkautionsbürgschaften finden, die eigens an Studenten oder auch gewerbliche Kautionsnehmer gerichtet sind.