Was man als Mieter bei einem Auszug beachten sollte
Dass ein Mieter eine Wohnung kündigt ist nicht ungewöhnlich. Pro Tag ziehen zehntausende Menschen in der gesamten Bundesrepublik in eine neue Wohnung, doch zu was genau ist der Mieter eigentlich beim Auszug verpflichtet?
Auf unwirksame Klauseln achten
Einige Vermieter versuchen es immer wieder und nehmen ungültige Klauseln in den Mietvertrag mit auf. Der BGH hat bereits in vielen Fällen zu Gunsten von Mietern entschieden, weshalb ein Mietvertrag auch genau geprüft werden sollte. Schauen Sie in Ihrem Mietvertrag nach, welche Renovierungsklauseln Sie mit Ihrem Vermieter vereinbart haben, bzw. welche Klauseln Ihr neuer Vemieter vereinbaren möchte, denn unter Umständen sind einige Klauseln davon unwirksam!
Beispielsweise kann der Vermieter Ihnen nicht auferlegen in festen Zeitabständen bestimmte Renovierungen durchzuführen. Auch eine komplette Renovierung kann im Mietvertrag nicht bestimmt werden, denn letztlich kommt es darauf an wie hoch der Abnutzungsgrad einer Wohnung durch den Mieter ist. Jemand der nur einige Monate in einer Wohnung wohnt, kann demnach nicht dazu verpflichtet werden zum Auszug alle Makel und Schönheitsfehler einer Wohnung zu beheben, denn diese wird er in diesem Zeitraum nicht alleine verursacht haben.
Ein Vermieter kann nach 5 jähriger Nutzung einer Wohnung auch nicht erwarten, dass der Teppich frei von Laufspuren ist, da es sich um eine Abnutzung durch normalen Gebrauch handelt. Der Mieter kann hierfür nicht zur Kasse gebeten werden.
Ein weiterer häufiger Streitpunkt ist die Farbe an den Wänden. Während der Mietzeit kann sich der Mieter eine beliebige Farbe aussuchen, schließlich entsteht dem Vermieter dadurch kein Nachteil hinsichtlich der Vermietbarkeit der Wohnung, denn eine Wand ist schnell neu in einer neutralen Farbe gestrichen. Die Farbe muss zum Auszug nicht zwingend weiß sein, aber Sie muss neutral gehalten sein. Ein helles blau ist beispielsweise nicht empfehlenswert, da nur begrenzte Einrichtungsgegenstände zu dieser Farbe passen – ein entsprechendes Urteil wurde vom BGH bereits gefällt.
Es kommt also darauf an ob die Schönheitsreparaturklauseln wirksam oder unwirksam sind. Letztlich entscheidet sich somit, ob Sie für eine bestimmte Reparatur/Ausbesserung zuständig sind oder nicht.
Tipp: Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen – Wer eine Rechtsschutzversicherung mit einem Wohnungsbaustein hat, kann sich im Streitfall mit einem Vermieter glücklich schätzen, da die Anwaltskosten durch die Versicherung abgedeckt sind.